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Angstminister und Stasi 2.0

Kurz und knapp, da der Artikel selbst auch nicht allzu lang ist, der Verweis auf einen Kommentar der taz zu den gegenwärtigen “Tendenzen”, Sicherheit im Lande durch massive Überwachung und, bedarfsweise, auch die Einschränkungen elementarer, per Verfassung zugesicherter Grundrechte schaffen zu wollen: “Rechtswidrige Zwangsvorstellung – Der Angstminister des Innersten will absolute Sicherheit des Staates vor seinen Bürgern” – deutlich formuliert, aber nicht unbedingt von der Hand zu weisen… 🙂 (Dank an mayo für den Link…)

Nachtrag: Wenn man denkt, es könnte eigentlich nicht sehr viel weiter nach unten gehen, dann macht so etwas wie der jüngste Stern-Artikel seine Runde durch die Medien. Die Bezeichnung “Stasi 2.0” scheint mittlerweile mehr als angebracht… Vielleicht hilft es ja doch, dem guten Herrn etwas zu lesen zu schicken….

Nachtrag 2: Das demokratische System scheint wieder auf Linie zu kommen, zumindest was die große Koalition betrifft:


Ausdrücklich stellte Zypries sich nun hinter Schäuble: “Die Unschuldsvermutung kann bei der Gefahrenabwehr nicht gelten, weil da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert werden. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt: Du hast eine Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung, also nur bei der Strafverfolgung.”

Das ist Zynismus in seiner besten Form. Diesem Weg folgend, sollte sich prima ein Szenario konstruieren lassen, in dem “Gefahrenabwehr” ein rechtsfreier Raum ist, in dem notfalls auch keine Verfassung greift.

16. April 2007

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